AGBs

Preisliste & Allgemeine Geschäftsbedingungen der cross business (cb) Schulverwaltungssoftware für deutsche Auslandsschulen  „schoolMatrix“ (sMatrix).

 – cloud version –

Generelle Vertragsvereinbarungen

Das Schulverwaltungssystem sMatrix ist im Rahmen eines jährlichen Softwaremietvertrages nutzbar. Es wird dem Kunden pro Lizenz ein nicht ausschließliches, zeitlich beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht überlassen.
Es fallen keine einmaligen Kaufgebühren an.
Es fallen keine jährlichen Wartungsgebühren an.
Es fallen keine Installationskosten an.
Es fallen keine zusätzlichen Hardware- oder Softwarekosten an. Es wird lediglich ein Internetzugang und ein Internet Browser und entsprechende persönliche Hardware benötigt.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus pro Schuljahr.
Alle Zusatzmodule benötigen als Voraussetzung das Basismodul.

  1. Preise der Module
  2. Dienstleistungspreise & weitere Kosten
  3. Weitere Informationen

I.  Preise der Module (inklusive Hosting und Support)

  1. Basismodul – Euro 9,- pro Schüler pro Schuljahr
    Die folgenden Teilmodule des Basismoduls sind bilingual und nur als Gesamtpaket erhältlich.
  1. Schüler Stammdaten
    1. Lehrer Basisdaten
    1. Arbeitsgemeinschaften für Schüler
    1. Notenverwaltung (Einzelnoten und Zeugnisnoten)
    1. Zeugnisverwaltung und Druck
    1. Klassenverwaltung
    1. Schullaufbahn
    1. Listenmodul & Statistiken (ISAS/BOSS/DAISY Vorlagen, Datenexport/Import)
    1. Nachrichtentafel / Kommunikationsmodul
    1. Anbindung / ODBC Schnittstelle –  Verbindung zur Anbindung von Bibliothek, Buchhaltung, … (beinhaltet nicht die Anpassung der jeweiligen Drittsoftware)
    1. Anbindung für GP Untis Daten (Lehrer/Fach Kombination – Fachlehrer)
  • Oberstufenmodul Euro 2,- pro Oberstufenschüler pro Schuljahr (zzgl. Euro 9,- pro Schüler pro Schuljahr für das Basismodul)
    Wahlweise Oberstufenlogik: DIAP und/oder Abitur und/oder GIB – Internationales Baccalaureat und/oder deutsches Sprachdiplom (jeweils mit entsprechender Schullaufbahn).
  • Schulbusverwaltung V. 2.x – Euro 2,- pro Schüler pro Schuljahr
    Verwaltung der Busbenutzer, Busse, Fahrten und Routen.
    Verwaltung von Tagesfahrten, Bussitzplätze, Einzeltickets und Sammelumbuchungen.
  • Schulbusverwaltung Erweiterung: Zugangskontrolle / GPS Lokalisierung – Euro 1,- pro Schüler pro Schuljahr
    Zugangs- und Ausstiegskontrolle via iPad (Hardwarekosten für iPad nicht inkludiert).
    Live Lokalisierung des Busses (falls entsprechende Karten in der jeweiligen Stadt vorhanden sind).
    Voraussetzung ist die Schulbusverwaltung.

  • Schulbuch Online Verkauf / BackOffice mit einfacher Lagerverwaltung – Euro 1,- pro Schüler pro Schuljahr
    Online Login pro Schüler mit Bestellfunktion pro Klassenstufe.
    Kassenlogin für die Bestätigung der Zahlung.
    Verwaltung der Schulbücher pro Schulbuchbestellung und Jahrgang.
    Nutzbar für weiteres Schulmaterial.


  • Online Eltern Portal – Euro 1,- pro Schüler
    Online Noteneinsicht der laufenden Einzelnoten aller Fächer
    Online Mitteilungsbuch für Eltern und Schulvereinsmitglieder
    Downloadbereich für Dokumente
    Integrierbar in die Schulwebsite
  • Online Mitarbeiter Portal – Euro 2 pro Lehrer / Mitarbeiter
    Online Mitteilungsbuch (intern)
    Downloadbereich für Dokumente

Integrierbar in die Schulwebsite
Link zu GP Untis Online Vertretungsplan integrierbar

  • Krankenstation Modul – Euro 0,5 pro Schüler pro Schuljahr

Archivierung der jährlichen Untersuchungen
Verwaltung der gesundheitlichen Stammdaten der Schüler

Verwaltung der Daten bei Besuch der Krankenstation
Automatische Benachrichtigung per eMail an Lehrer/Schulverwaltung/Eltern

  • Online Bewerbungsmodul – Euro 550,- pro Schuljahr / Bewerbungsprozess

Bewerbungsprozess für neue Schüler via Online Datenbank (dynamisches Onlinesystem)

Schnittstelle für einfachen Datenimport in das sMatrix Basismodul (Auch ohne Basismodul nutzbar).
Verwaltung der Bewerber, Bekanntgabe der (Zwischen-) Ergebnisse über Name/Passwort Login

  1. Schulgeldrechnungen / Export an Buchhaltung – Euro 1,- pro Schüler pro Schuljahr

Erstellung der  Schulgeldrechnungen auf Grund der Stammdaten im Basismodul. Keine Offene Posten- und Mahnverwaltung.
Exportschnittstelle (.csv) für Buchhaltungssoftware.

  1. Weitere Module (auf Anfrage)

Online Learning Plattform

Buchhaltung
Arbeitszeiterfassung / Auswertung
Materialeinkauf
Inventar

Raumbuchung / Ressourcenverwaltung (keine Unterrichtsplanung/Vertretungsplanung)

Alle Modulpreise verstehen sich ausschließlich in Verbindung mit dem sMatrix Basismodul. Alleinstehende Zusatzmodule weichen von oben genannten Preisen ab.

II. Dienstleistungspreise & Weitere Kosten

  1. Wartungsvertrag und Updates für sMatrix
    Es fallen keine zusätzlichen Wartungsgebühren an. Es werden regelmäßig kostenlose, generelle Updates angeboten. Diese müssen seitens der Schule installiert werden.

  2. Schulungen
    Der Schulungssatz beträgt Euro 450,- pro Tag (6 Stunden) für Schulungen mit bis zu 3 Teilnehmern.
  • Programmierungen, Anpassungen, Online Support (Telefon, Skype, Teamviewer, …)
    Der Kostensatz beträgt Euro 45,- pro Stunde. Für alle Programmierungen muss vorab ein Angebot auf Basis eines Anforderungsprofils erstellt werden und vom Kunden schriftlich angenommen werden.

III. Weitere Informationen

  1. Serverstandort
    Alle Daten werden auf deutschen TÜV zertifizieren Servern in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und gesichert.
    Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.
  • Rechnungsstellung

Die jährliche Rechnung wird jeweils auf Basis der Schülerzahlen zum Ende des vergangenen Schuljahres gestellt. Veränderungen der Schülerzahlen im laufenden Schuljahr werden erst in der Folgerechnung berücksichtigt.

Ort der Rechnungsstellung ist Kleve, Deutschland.

  • Preisgestaltung
    Die Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils für die ersten 3 Jahre des Vertrages festgelegt. Danach verlängert sich die Preisgarantie für weitere 3 Jahre. Sollten sich Änderungen zum jeweiligen Ende der Garantiezeit ergeben hat die Schule ein Kündigungsrecht zum Ende der jeweiligen Garantiezeit.
  • Garantiefall bei Auflösung der cb
    Sollte die cb aufgelöst werden und keine Nachfolgeorganisation der cb die Updates und Softwarepflege übernehmen, wird das Master-Password dem Mieter übergeben. Der Mieter erhält in diesem Falle das Recht, den Programmiercode einzusehen, diesen selbstständig zu pflegen und für eigene Zwecke weiterzuentwickeln. Dieses enthält nicht das Urheberrecht an der Software. Dem Kunden ist es demnach nicht gestattet, die Software an Dritte weiter zu geben oder zu veräußern.
  • Übernahme der cb durch Dritten
    Im Falle einer Übernahme der cb durch Dritte, behalten alle Rechte, Verträge und sonstige Vereinbarung ihre Gültigkeit.
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch cb nicht berechtigt, die Software oder die zugehörigen Handbücher im Original oder in Kopie Dritten zugänglich zu machen, insbesondere durch Miete Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder auf andere Weise zu verbreiten.

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der cb nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder sonst zu ändern.
Der Kunde ist verpflichtet, alle von sMatrix und den Modulen ausgegebenen Ergebnisse und Berechnungen selbstständig zu überprüfen. cb schließt jegliche Haftung, auch gegenüber Dritten, aus. cb verpflichtet sich, angezeigte Fehler im Rahmen von Updates unverzüglich zu korrigieren.

  • Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Schule auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als Gründe kommen insbesondere in Betracht:

Überschreitung des Nutzungsrechts durch die Schule, z. B. durch Überlassung der Software an Dritte oder Verzug mit der Mietzinszahlung. Auch im Falle der außerordentlichen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die überlassene Software von allen Arbeitsplätzen zu entfernen, sowie Programmkopien zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten.
Der eigene Datenbestand kann in diesem Fall zur Weiterverwendung zuvor exportiert werden. Eine Weiterverwendung der Software über die Vertragsbeendigung hinaus stellt eine Lizenzrechtsverletzung dar.

  • Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Kleve, Deutschland. Auf Wunsch kann der Gerichtsstand Prien am Chiemsee, Deutschland, schriftlich vereinbart werden.